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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 01.10.2026 (§7 Abrechnung neu gefasst) | Blue Air Records, Österreich

§1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Blue Air Records e.U., Inhaber Patrick Brecka, Brauhausstraße 16, 2320 Schwechat (nachfolgend „Anbieter") und dem Nutzer (nachfolgend „Künstler") über die Nutzung der Plattform blueairrecords.com sowie aller darüber angebotenen Leistungen.

(2) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Künstlers werden nicht anerkannt, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Ist der Künstler Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGEN

(1) Der Anbieter vertreibt Musikwerke des Künstlers über digitale Streaming-Plattformen und Download-Stores (u. a. Spotify, Apple Music, Beatport) und bedient sich dabei technischer Vertriebspartner.

(2) Zusätzlich werden Mixing- und Mastering-Dienstleistungen, Producer-Tools sowie eine Community-Plattform angeboten.

(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan (Free, Starter, Pro, Ultimate) gemäß der jeweils gültigen Preisliste auf blueairrecords.com/pricing.

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Mindestanzahl an Streams, Verkäufen oder Playlist-Platzierungen. Eine Aufnahme in redaktionelle Playlists liegt allein im Ermessen der jeweiligen Plattform.

§3 VERTRAGSSCHLUSS UND REGISTRIERUNG

(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Bestellung gibt der Künstler ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Anbieter oder mit Freischaltung der Leistung zustande.

(2) Zur Nutzung ist eine Registrierung erforderlich. Der Künstler ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen – insbesondere den bürgerlichen Vor- und Nachnamen, der für Verträge und die Zuordnung von Tantiemen benötigt wird – und diese aktuell zu halten.

(3) Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Künstler haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden.

(4) Minderjährige dürfen den Dienst nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nutzen.

§4 RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER (FAGG)

(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerruf). Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Einzelheiten stehen in der Rücktrittsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.

(2) Der Rücktritt ist an keine Form gebunden. Er kann insbesondere per E-Mail an kontakt@blueairrecords.com, per Post, mit dem Muster-Widerrufsformular oder online über die Funktion „Vertrag widerrufen“ (blueairrecords.com/vertrag-widerrufen.html; verlinkt im Fußbereich der Website und im Kundenkonto unter Einstellungen › Abo & Zahlungen) erklärt werden. Bei der Online-Erklärung erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit per E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

(3) Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, und hat der Anbieter daraufhin mit der Leistung begonnen, so hat der Verbraucher bei einem Rücktritt nach Maßgabe des § 16 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, wird dieser Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet. Die Zahlungspflicht besteht nicht, wenn der Anbieter seine Informationspflichten nach § 4 Abs. 1 Z 8 und 10 FAGG nicht erfüllt hat. Alle übrigen Zahlungen erstattet der Anbieter unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel.

(4) Vorzeitiges Erlöschen: Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Ist der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet, gilt das nur, wenn der Anbieter mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Verbraucher vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).

§5 URHEBERRECHT, RECHTEEINRÄUMUNG UND GARANTIEN

(1) Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den hochgeladenen Werken verbleiben beim Künstler.

(2) Der Künstler räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Auslieferung und Abrechnung über die Vertriebspartner erforderlich ist.

(3) Der Künstler sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere hinsichtlich verwendeter Samples, Remixe, Coverversionen und Beiträge Dritter (Sample-Clearance), und dass die Werke keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Der Künstler ist verpflichtet, alle Urheber (Komponisten und Textautoren) mit bürgerlichem Namen und – sofern vorhanden – IPI-Nummer anzugeben.

(5) Der Künstler hält den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§6 PRÜFUNG, ABLEHNUNG UND TAKEDOWN

(1) Der Anbieter prüft eingereichte Releases vor Auslieferung. Er kann Änderungen anfordern, die Auslieferung ablehnen oder ein bereits veröffentlichtes Werk zurückziehen, wenn ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzung, Metadaten-Verstöße oder Verstöße gegen Richtlinien der Vertriebspartner besteht.

(2) Jede Form der künstlichen Manipulation von Abspielzahlen (Stream-Fraud, Bots, gekaufte Streams) ist untersagt und berechtigt zur fristlosen Kündigung sowie zum Einbehalt betroffener Einnahmen.

§7 PREISE, ZAHLUNG UND ROYALTIES

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(3) Der Vertrieb der Veröffentlichungen erfolgt über Vertriebspartner (u.a. LabelGrid). Aus technischen und vertraglichen Gründen werden die Einnahmen der Streaming-Dienste und Stores (z.B. Spotify, Apple Music, Beatport) zentral an Blue Air Records e.U. ausgezahlt. Blue Air Records rechnet diese Einnahmen anschließend gegenüber dem Künstler ab und zahlt dessen Anteil über das Nutzer-Dashboard aus. Die Aufnahme- und Urheberrechte des Künstlers bleiben davon unberührt; Blue Air Records übernimmt ausschließlich Vertrieb und Auszahlung und erwirbt kein Eigentum an den Werken des Künstlers.

(4) Der Anteil des Künstlers richtet sich nach seinem Plan:

a) Free-Plan: Der Künstler erhält 80 % der bei Blue Air Records eingehenden Einnahmen. Blue Air Records behält 20 % als Service-Anteil ein.
b) Bezahlte Pläne (Starter, Pro, Ultimate): Der Künstler erhält 100 % der bei Blue Air Records eingehenden Einnahmen.

(4a) Bezugsgröße. Die in Absatz 4 genannten Anteile beziehen sich auf den Netto-Eingang. Das ist der Betrag, der für die Veröffentlichungen des Künstlers nach Abzug aller Gebühren, Kosten und Abzüge nach Absatz 4b tatsächlich bei Blue Air Records eingeht. Maßgeblich sind nicht die Bruttoeinnahmen der Plattformen. Die Gebühr des Auslieferungspartners beträgt je nach Plattform zwischen 5 und 20 Prozent der Bruttoeinnahmen; bei Content-ID- und UGC-Diensten (etwa YouTube, Meta, TikTok) liegt sie am oberen Ende. Bei eigenen Verträgen des Künstlers mit einer Plattform entfällt sie.

(4b) Abzüge im Einzelnen. Vom Netto-Eingang sind insbesondere bereits abgezogen oder werden abgezogen:

a) die Gebühren und Provisionen des Auslieferungspartners, einschließlich der höheren Gebühr für Content-ID- und UGC-Dienste;
b) Abzüge, Korrekturen, Rückbuchungen und Rückforderungen der Plattformen und des Auslieferungspartners (Absatz 5a);
c) Gebühren und Abzüge, die eine Plattform wegen künstlich erzeugter Abrufe (etwa künstlicher Streams) erhebt; § 6 Abs. 2 bleibt unberührt;
d) Steuern und Abgaben, die der Auslieferungspartner oder eine Plattform einbehält;
e) Überweisungs- und Bankgebühren für Zahlungen des Auslieferungspartners an Blue Air Records;
f) die Kosten der Währungsumrechnung (Absatz 4d).

(4c) Zuordnung je Release. Weist der Auslieferungspartner Gebühren, Kosten oder Abzüge nur für das gesamte Konto von Blue Air Records aus, werden sie auf die Releases im Verhältnis ihrer Bruttoeinnahmen im selben Abrechnungszeitraum verteilt. Abzüge, die einem bestimmten Release zugeordnet sind, insbesondere nach Absatz 4b lit. c, trägt nur dieser Release. Die Abrechnung an den Künstler weist Bruttoeinnahmen, Abzüge, Netto-Eingang, Anteil, Umrechnungskurs und Auszahlungsbetrag nachvollziehbar aus.

(4d) Währung. Der Auslieferungspartner rechnet derzeit in US-Dollar ab. Blue Air Records rechnet in Euro zu dem Kurs um, zu dem der jeweilige Betrag tatsächlich auf seinem Konto eingegangen ist; im Kurs enthaltene Umrechnungskosten mindern den Betrag. Kurs und Eingangsdatum stehen in der Abrechnung.

(5) Grundlage der Abrechnung sind die Abrechnungen der Vertriebspartner und Plattformen. Diese werden häufig zeitversetzt (üblicherweise mehrere Wochen bis Monate) gemeldet; entsprechend erfolgt die Abrechnung an den Künstler ebenfalls zeitversetzt. Abgerechnet und ausgezahlt wird nur, was bei Blue Air Records tatsächlich eingegangen ist. Beträge, die der Auslieferungspartner oder eine Plattform zurückhält, gelten erst mit ihrem Eingang als eingegangen. Blue Air Records leistet keine Vorschüsse und gleicht Gebühren, Kosten oder Abzüge nicht aus eigenen Mitteln aus.

(5a) Spätere Rückforderungen und negativer Saldo. Werden Einnahmen nachträglich gekürzt, zurückgebucht oder zurückgefordert, ordnet Blue Air Records diese Beträge dem betroffenen Release zu und verrechnet sie mit künftigen Einnahmen des Künstlers. Das gilt auch, wenn die ursprünglichen Einnahmen bereits ausgezahlt wurden. Der Anteil nach Absatz 4 gilt dabei wie bei Einnahmen. Ergibt sich ein negativer Saldo, wird er auf die folgenden Abrechnungen vorgetragen und mit künftigen Gutschriften verrechnet. Solange der Saldo negativ ist, erfolgt keine Auszahlung; einen negativen Saldo gleicht Blue Air Records nicht aus eigenen Mitteln aus.

(6) Auszahlungen erfolgen auf Antrag des Künstlers im Nutzer-Dashboard, sobald sein Guthaben nach Umrechnung mindestens 20 Euro beträgt (Mindestbetrag). Ein geringeres Guthaben wird auf die folgenden Abrechnungen vorgetragen. Ausgezahlt wird ausschließlich per Banküberweisung auf ein Konto, das auf den Namen der Person lautet, deren Identität Blue Air Records geprüft hat. Anteile anderer Beteiligter (§ 15) erhalten nur diese selbst, nach ihrer eigenen Prüfung. Die Kosten der Überweisung an den Künstler werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen, etwa Bankspesen und bei Konten außerhalb des SEPA-Raums auch Fremd- und Umrechnungsspesen. Endet der Vertrag, wird ein positives Guthaben auf Antrag auch unter dem Mindestbetrag ausgezahlt, soweit es die Kosten der Überweisung übersteigt. Der Künstler ist selbst für die Versteuerung seiner Einkünfte verantwortlich.

(7) Abonnements verlängern sich um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht vor Ablauf gekündigt werden.

§8 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Rechtsverletzungen oder Stream-Manipulation.

(3) Die im kostenlosen Zugang veröffentlichte erste Single bleibt dauerhaft online, solange das Konto besteht.

(4) Alle weiteren Veröffentlichungen bleiben online, solange ein kostenpflichtiges Abonnement besteht. Endet das Abonnement, werden sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der bezahlten Periode von den Streaming-Plattformen zurückgezogen. Der Künstler wird darüber spätestens 14 Tage vor der Rücknahme per E-Mail informiert und kann die Veröffentlichungen durch Fortsetzung des Abonnements erhalten.

(5) Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Veröffentlichung auch vor Ablauf zurückgezogen werden. Die Rücknahme auf den Plattformen dauert je nach Store bis zu 14 Tage; darauf hat Blue Air Records keinen Einfluss.

(6) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

§9 KONTOLÖSCHUNG

(1) Der Künstler kann die vollständige Löschung seines Kontos verlangen (Art. 17 DSGVO). Der Anbieter kann Konten bei schwerwiegenden Verstößen auch von sich aus löschen.

(2) Über jede Löschung wird eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Grundes erstellt und dem Künstler übermittelt.

(3) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, insbesondere Rechnungen gemäß § 132 Bundesabgabenordnung (sieben Jahre).

§10 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Änderungen der Richtlinien von Streaming-Plattformen und Vertriebspartnern.

(4) Für den Verlust hochgeladener Daten haftet der Anbieter nur, wenn der Künstler keine zumutbare eigene Sicherung vorgenommen hat.

§11 ÄNDERUNGEN DER AGB

Änderungen werden dem Künstler mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht er nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§12 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPRG.

(2) Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird. Als Gerichtsstand gilt für Verbraucher der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.

(3) Für Unternehmer wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart.

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR ERWEITERTE FUNKTIONEN

Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich, sobald und soweit die jeweilige Funktion für den Künstler aktiviert ist. Nutzt der Künstler die Funktion nicht, entfalten sie keine Wirkung.

§14 SMART-LINKS, PRE-SAVE UND FAN-DATEN

(1) Der Anbieter kann für Releases eine gebrandete Landingpage (Smart-Link) mit Pre-Save-Funktion bereitstellen. Am Fuß dieser Seite kann ein dezenter Hinweis auf Blue Air Records angezeigt werden.

(2) Über die Landingpage können – auf Grundlage der Einwilligung der Fans (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) – personenbezogene Daten der Fans erhoben werden, insbesondere E-Mail-Adressen sowie anonymisierte bzw. aggregierte Zugriffsdaten (Herkunftskanal, Region).

(3) Hinsichtlich dieser Fan-Daten ist der Künstler Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) ausschließlich weisungsgebunden zur Bereitstellung der Funktion. Der Künstler sichert zu, die Fan-Daten nur im Rahmen der erteilten Einwilligung zu nutzen, insbesondere für den Versand von Release-Benachrichtigungen, und den Fans jederzeit einen Widerruf sowie die Betroffenenrechte zu ermöglichen.

(4) Der Anbieter stellt keine Zustellbarkeit, Reichweite oder algorithmische Wirkung von Pre-Saves in Aussicht.

§15 SMART SPLITS (EINNAHMEN-AUFTEILUNG)

(1) Mit „Smart Splits" kann der Künstler die Einnahmen eines Releases prozentual auf mehrere Beteiligte aufteilen. Der eintragende Künstler sichert zu, zur Festlegung der Aufteilung berechtigt zu sein und die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen.

(2) Das System kann ein digitales Split-Sheet erzeugen, das von den Beteiligten elektronisch bestätigt wird. Dieses dokumentiert die vereinbarte Aufteilung; es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

(3) Ist eine beteiligte Person noch kein Nutzer, kann der Anbieter sie per E-Mail einladen, ein Konto zu erstellen, um ihren Anteil zu erhalten. Auszahlungen erfolgen erst nach erfolgreicher Registrierung, Identitäts- und Kontoprüfung.

(4) Jede beteiligte Person ist für die Versteuerung ihres Anteils selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für unrichtige oder streitige Angaben zur Aufteilung; im Streitfall kann er Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten.

§16 MEILENSTEINE, AIR CREDITS UND PRÄMIEN

(1) Der Anbieter kann ein freiwilliges Level-, Abzeichen- und Punktesystem („Air Credits") bereitstellen, das an Aktivität und Kennzahlen anknüpft.

(2) Air Credits und Level haben keinen Geldwert, sind nicht übertragbar, nicht handelbar und nicht auszahlbar. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Prämien, Level oder deren Fortbestand besteht nicht.

(3) Prämien (z. B. Sample-Packs, Playlist-Pitches, Feedback) werden nach Verfügbarkeit gewährt. Der Anbieter kann Prämien, Bedingungen und das Programm insgesamt mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; erworbene, noch nicht eingelöste Credits werden dabei angemessen berücksichtigt.

(4) Bei missbräuchlicher Erlangung von Credits (z. B. durch Manipulation) kann der Anbieter diese streichen.